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Zum Amateurfunk Kurs melden - Infos online anfordern

Prüfungstermine
Die Amateurfunkprüfung findet vor einer Prüfungskomission der örtlich zuständigen
Fernmeldebehörde statt:
Fernmeldebüros
Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Höchstädtplatz 3
A-1200 WIEN
Tel.: 01/33181-112
Fax: 01/3342761 |
Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg
Freinbergstraße 22
A-4020 LINZ
Tel.: 0732/7485-0
Fax: 0732/7485-19 |
Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten
Marburgerkai 43-45
A-8011 GRAZ
Tel.: 0316/8079101
Fax: 0316/8079199 |
Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg
Valliergasse 60
A-6020 INNSBRUCK
Tel.: 0512/2200
Fax: 0512/294918 |
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist ein entsprechender Antrag einzureichen,
der im Zug unserer Kurse mit Dir gemeinsam ausgefüllt und von uns an die Fernmeldebehörde
weitergegeben wird.
Prüfungstermine 2012 für Wien, NÖ u. Bgld.
| Termin |
Anmerkungen |
| Mo 23. und Di 24. April |
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| Mo 11. und Di 12. Juni |
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Die
Einladungen zur Prüfung gehen per Post hinaus!
Ich ersuche
ALLE, Ihre Kandidaten aufzufordern, sich abzumelden, wenn sie zum angegebenen Termin nicht zur
Prüfung antreten können!
73
OE3SUW
Gerd
P.S.:
Prüfung in Klasse 4 und Upgrade auf Klasse 1 am selben Tag ist bei Sonderterminen NICHT
möglich!
Zeiten: 08.30h, 09.30h, etc. bis 11.30h
Die Anmeldung muss
spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin mit diesem
Anmeldeformular
im Fernmeldbüro einlangen! Die Reihung erfolgt nach dem Datum des Einlangens.
In begründeten Einzelfällen kann eine später einlangende Anmeldung mit diesem
Anmeldeformular
zu einem konkreten Termin akzeptiert werden, es besteht aber kein Rechtsanspruch darauf -
speziell dann, wenn bereits alle Termine besetzt sind.
In so einem Ausnahmefall sollte dem Antrag beigefügt werden:
-) Eine Begründung, warum eine rechtzeitige Anmeldung nicht möglich war
-) Eine Einverständiserklärung, dass auf eine schriftliche Benachrichtigung bzw. Einladung
zum Prüfungstermin verzichtet wird und man sich mit einer telefonischen Verständigung (Tel.Nr.
nicht vergessen!) einverstanden erklärt. Die Gefahr eines Nichteinlangens (z.b. am Telefon nicht
ereichbar, Termin falsch verstanden etc.) trägt der Kandidat bzw. die Kandidatin.
Bei der Anmeldung kann ein Wunschtermin aus obiger Termintabelle angeben werden, es besteht
allerdings kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Prüfungstermin.
Es empfiehlt sich, dass der Prüfungswerber auch gleich einen ausgefüllten Antrag auf
Ausstellung der Lizenz mitbringt - damit reduziert sich der "Wirbel" nach der erfolgreichen
Prüfung. Download
HIER
.
Nicht vergessen: Zur Prüfung einen
amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!
Sondertermine vor Ort:
Bei einer größeren Anzahl von Prüfungswerbern (zumindest 8 verbindlich angemeldete
Prüflinge) wird es möglich sein, die Prüfung auch vor Ort abzulegen. Da die Prüfungskommission dazu
ja anreisen muss, ist dazu erforderlich:
Mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin:
• Die „Anmeldung einer Amateurfunkprüfung“ - downloade
HIER
- mit Angabe des/r gewünschten Termins/e.
• Für jeden Prüfungswerber einen „Antrag auf Ausstellung eines
Amateurfunkprüfungszeugnisses“ (vollständig und richtig ausgefüllt und leserlich!).
Mindestens 1 Woche vor dem fixierten Termin:
• Übermittlung einer Liste der Prüfungswerber - downloade
HIER
,
• Übermittlung einer Kopie des Einzahlungsbelegs der Prüfungsgebühren
Sollte es bei der Einzahlung Schwierigkeiten oder Unklarheiten geben, wird das
Fernmeldebüro eine Sicherheitsleistung unmittelbar vor der Prüfung einheben, die nach Klärung
retourniert wird.
Wir ersuchen die Veranstalter, sich mit dem Fernmeldebüro ins Einvernehmen zu
setzen, damit diese Prüfungen mit dem geringstmöglichen Aufwand und reibungslos (auch im Interesse
der Prüfungswerber) stattfinden können.
Versuch: Prüfung und Ergänzungsprüfung am selben Tag:
Das Fernmeldebüro für Wien, NÖ und Bgld. hat einem Versuch zugestimmt, bei dem es
möglich ist, zu einer Prüfung (z.B.: Kat. 3) und zu einer Ergänzungsprüfung (Upgrade auf Kat. 1) am
selben Tag anzutreten.
Es werden zwei ausgefüllte Antragsformulare benötigt, wobei bei beiden der Hinweis auf das
andere Formular enthalten sein sollte.
An Prüfungsgebühren werden fällig: Prüfungsgebühr + 2x Eingabegebühr für den Grundantrag;
Erg.-Prüfgebühr + 2x Eingabegebühr für die "Aufstockerprüfung".
Um Missverständnissen vorzubeugen: Diese Möglichkeit besteht
nur bei Prüfungen im Fernmeldebüro für Wien, NÖ und Bgld. und gilt als Versuch!
Sollten sich bei der Abwicklung dieser Prüfungen Probleme ergeben, kann das Fernmeldebüro diesen
Versuch jederzeit abbrechen!
Wir danken dem Fernmeldebüro für dieses Entgegenkommen und sollten sicherstellen, dass die
Anträge korrekt ausgefüllt sind. Wir ersuchen daher die Ausbildungsleiter noch einmal, darauf zu
achten und ggf. mit mir (OE3GSU) Kontakt aufzunehmen.
Auch bei eventuellen Problemen ersuche ich, zuerst mit mir Kontakt aufzunehmen. Ich werde
mich bemühen, diese so rasch wie möglich auszuräumen.
Wunschrufzeichen:
Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, ein Wunschrufzeichen zu
bekommen:
Dies gilt für den Bereich des Fernmeldebüros Wien (Wien, Niederösterreich und
Burgenland):
1.) Das Rufzeichen darf natürlich noch nicht vergeben sein, bitte auf:
http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/funk/funkdienste/downloads/rfzliste.pdf
nachsehen, welche Rufzeichen noch nicht vergeben sind (Der Suffix darf in OE noch nicht
vorhanden sein).
2.) das Suffix (die Stellen nach der Zahl) muss 3-stellig sein
3.) an der ersten Stelle des Suffix darf NICHT stehen:
Q (Verwechslung mit Q-Gruppen)
X (wird nur für Relais, Baken und Klubstationen vergeben)
Z (wird für Gastlizenzen verwendet)
Hinweis: früher hatten die Damen an der ersten Stelle ein „Y“
3.) an der letzten Stelle das Suffix darf NUR stehen:
A B C S U oder W
Aber sonst darfst Du Dir alles aussuchen, HI!
Landesleiter OE3,
Ing.Gerd Riesenhuber, OE3SUW
oe3suw@oevsv.at
Letzte Änderung: 23.01.12
Änderungen und Irrtum vorbehalten!
by oe3bma
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